Schnell geschieden
unkompliziert, schnell und kostengünstig | bundesweiter Service | kein Anwaltsbesuch nötig | persönlicher Ansprechpartner
Für wen eignet sich die Online-Scheidung?
Ist das Trennungsjahr abgelaufen und beide sind sich einig, dass die Ehe schnell geschieden werden soll, sind die Weichen für eine Scheidung gestellt. Die Scheidung online eignet sich vor allem für Eheleute, die eine einvernehmliche, schnelle und reibungslose Scheidung anstreben.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in anderen Fällen. Rufen Sie uns gerne an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren!
Was kostet die Online-Scheidung?
Die Online-Scheidung ermöglicht Ihnen eine Scheidung zum günstigsten Preis. Das können Sie mit unserem Kostenvoranschlag vorab überprüfen. Ein geringes Einkommen ist kein Hindernisgrund für eine Scheidung, denn der Staat gewährt unter bestimmten Umständen Verfahrenskostenhilfe.
Wie funktioniert die Online-Scheidung?
Sie tragen die nötigen Daten in das Formular ein, senden es ab und erhalten von uns einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags. Wenn Sie uns bevollmächtigen, reichen wir den fertigen Antrag bei Gericht ein. Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Partner erscheinen. Etwa eine Viertelstunde später sind Sie geschieden.
Jederzeit Einblick ins Verfahren
Als besonderen Service haben Sie mit der WebAkte unabhängig von den Kanzlei-Öffnungszeiten stets einen Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand. Mit der WebAkte können Sie uns jederzeit vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen und Ihre persönlichen Benachrichtigungen von uns einsehen.
Wie unterscheidet sich die Onlinescheidung von anderen Scheidungen?


Die Unterschiede zwischen Onlinescheidung und regulärer Scheidung unterscheiden sich bis zu dem Moment, wo Sie den Scheidungsantrag erhalten. Die danach ablaufenden Schritte sind identisch.
Allerdings können Sie durch die Onlinescheidung bis zum Einreichen des Antrags zeitlich deutlich straffen.
Der Vorteil der Online-Scheidung
Weil die Kontaktaufnahme online funktioniert, brauchen Sie keinen Termin in der Kanzlei vereinbaren, der Ihnen und Ihrem Anwalt/ Ihrer Anwältin passt, Sie brauchen sich nicht Urlaub nehmen, um mit allen Unterlagen zur Kanzlei zu fahren und dort mit Ihrem Anwalt, Ihrer Anwältin sprechen.
Stattdessen füllen Sie einfach das Formular aus, wann Sie Zeit dafür finden, schicken es ab und bekommen den Entwurf Ihres Scheidungsantrags.
Scheidungsantrag online ausfüllen
Der einfache, kostengünstige und stressfreie Weg zu Ihrer Scheidung. Die Scheidung über das Internet bietet hier eine einfache Möglichkeit die Scheidung günstig und schnell abzuwickeln.
1. Schritt: Sie füllen das Scheidungsformular direkt online oder als Druckversion (PDF) aus.
2. Schritt: Wir erstellen für Sie einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten. Völlig kostenlos und unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts.
3. Schritt: Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.
Persönlicher Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Mit uns können Sie reden. Sie erreichen Volker Stadtfeld, Fachanwalt für Familienrecht, über seine Assistenz.
Ihre Anfrage wird verschlüsselt per https an unseren Server geschickt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden dürfen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

Formular ausfüllen und absenden
Füllen Sie das Formular einfach online oder als Druckversion (PDF) möglichst vollständig aus. Sie verpflichten sich zu nichts und auch fehlende Angaben können Sie nachreichen. Der Entwurf Ihres Scheidungsantrags ist garantiert kostenlos und unverbindlich.
Scheidungsantrag bestätigen
Wir erstellen Ihnen den Entwurf für den Scheidungsantrag. Wenn die Angaben vollständig sind und Sie uns beauftragen, geht der Antrag an das zuständige Gericht.
Zustellung und Abfrage
Das für Ihre Scheidung zuständige Gericht stellt der Gegenseite den Antrag zu und überprüft die Angaben. Über unseren WebAkte-Service haben Sie jederzeit Einblick in den Status des Verfahrens.
Scheidungstermin und Scheidung
In einer mündlichen Verhandung wird über die Scheidung entschieden. Falls beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind, kann die Scheidung unter Verzicht auf das Rechtsmittel der Beschwerde sofort rechtskräftig werden. Sie sind dann endgültig geschieden.
Der Ablauf Ihrer Scheidung
Wie läuft ein Online-Scheidung ab? Hier finden Sie die Antworten.
Übersendung Ihres Scheidungsauftrages
Füllen Sie das Scheidungsformular möglichst vollständig aus. Sie können es online ausfüllen oder als Druckversion (PDF) herunterladen und per E-Mail schicken, per Post oder Fax. Wir übersenden Ihnen im Regelfall innerhalb eines Werktages einen Kostenvoranschlag und einen Antragsentwurf. per Post: Breuer, Klingen Rechtsanwälte Volker Stadtfeld Giemesstraße 1a 41564 Kaarst per Fax: 02131 9665-56 per Mail: v.stadtfeld@breuer.legal
- garantiert kostenlos und unverbindlich
- fehlende Angaben sind nachreichbar
- Sie verpflichten sich zu nichts!
Entwurf und Kostenvoranschlag
- schnellstmögliche Bearbeitung meist innerhalb von 24 Stunden
- Wir behalten für Sie Termine und Fristen im Blick
- via WebAkte haben Sie jederzeit Einblick in die Akte
- Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt
- Keine Kanzlei kann Ihre Scheidung günstiger anbieten!
Einreichung des Antrags bei Gericht
- via Telefon oder Mail werden Ihre Fragen persönlich beantwortet
- Volker Stadtfeld, Fachanwalt für Familienrecht, betreut Sie in allen Belangen rund um Ihre Scheidung
- Sie haben jederzeit Einblick in Ihre WebAkte
Kosten für die Scheidung senken
- Unterhaltszahlungen
- den Zugewinn
Das Gericht bearbeitet den Antrag
Die Klärung der Rentenversicherungskonten dauert in der Regel etwa sechs Monate. Für Nachfragen wird sich der Rentenversicherungsträger direkt mit Ihnen oder Ihrem Ehepartner in Verbindung setzen. Wenn das Gericht die Auskünfte der Versicherungsträger erhalten hat, bekommen Sie einen Termin für Ihre Scheidung.
Sobald wir den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, wird ein Honorarvorschuss in Höhe der Hälfte der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnet.
- Sie erhalten von uns Unterstützung bei Fragen
- Sie haben jederzeit Einblick in Ihre WebAkte
- Die Rechtsanwälte der Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp stehen Ihnen auch bei Fragen jenseits des Familienrechts zur Verfügung
Ihr Scheidungstermin steht!
- kurzer Gerichtstermin von wenigen Minuten
- Begleitung durch einen Scheidungsanwalt ohne Mehrkosten
- Wir vertreten Sie deutschlandweit vor jedem Familiengericht
Sie sind geschieden!
Beide Ehepartner haben – wenn nicht beim Gerichtstermin auf Rechtsmittel verzichtet wurde – nun die Möglichkeit, das Dokument zu prüfen, denn mit der Zustellung beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist. In dieser Zeit haben beide Parteien noch die Möglichkeit, mit der Beschwerde den Scheidungsbeschluss anzufechten. Einen Monat nach Zustellung wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten ein Rechtsmittel einlegt.
Wir fordern nach Ablauf des Monats bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis an und übersenden Ihnen anschließend den Scheidungsbeschluss im Original. Bitte geben Sie darauf ebenso gut Acht wie auf Ihre Geburtsurkunde, denn Sie brauchen ihn, um die Scheidung nachweisen zu können. Das ist beispielsweise notwendig, wenn Sie Ihren Namen aus der Ehe ändern wollen oder bei anderen wichtigen Behördenvorgängen. Auch um neu zu heiraten, benötigen Sie den Scheidungsbeschluss.
- Wir unterstützen Sie vom Scheidungsantrag bis zur endgültigen Scheidung
- Die Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp berät Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts
- Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen über die Scheidung hinaus, zum Beispiel zu Erbschaftsregelungen oder bei der Auflösung von Gesellschafterverträgen