Schnell geschieden

unkompliziert, schnell und kostengünstig | bundesweiter Service | kein Anwaltsbesuch nötig | persönlicher Ansprechpartner

So geht's

Für wen eignet sich die Online-Scheidung?

Ist das Trennungsjahr abgelaufen und beide sind sich einig, dass die Ehe schnell geschieden werden soll, sind die Weichen für eine Scheidung gestellt. Die Scheidung online eignet sich vor allem für Eheleute, die eine einvernehmliche, schnelle und reibungslose Scheidung anstreben.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in anderen Fällen. Rufen Sie uns gerne an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren!

Was kostet die Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung ermöglicht Ihnen eine Scheidung zum günstigsten Preis. Das können Sie mit unserem Kostenvoranschlag vorab überprüfen. Ein geringes Einkommen ist kein Hindernisgrund für eine Scheidung, denn der Staat gewährt unter bestimmten Umständen Verfahrenskostenhilfe.

Wie funktioniert die Online-Scheidung?

Sie tragen die nötigen Daten in das Formular ein, senden es ab und erhalten von uns einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags. Wenn Sie uns bevollmächtigen, reichen wir den fertigen Antrag bei Gericht ein. Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Partner erscheinen. Etwa eine Viertelstunde später sind Sie geschieden.

Jederzeit Einblick ins Verfahren

Als besonderen Service haben Sie mit der WebAkte unabhängig von den Kanzlei-Öffnungszeiten stets einen Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand. Mit der WebAkte können Sie uns jederzeit vertrauliche Dokumente zur Verfügung stellen und Ihre persönlichen Benachrichtigungen von uns einsehen.

Wie unterscheidet sich die Onlinescheidung von anderen Scheidungen?

Die Unterschiede zwischen Onlinescheidung und regulärer Scheidung unterscheiden sich bis zu dem Moment, wo Sie den Scheidungsantrag erhalten. Die danach ablaufenden Schritte sind identisch.

Allerdings können Sie durch die Onlinescheidung bis zum Einreichen des Antrags zeitlich deutlich straffen.

Der Vorteil der Online-Scheidung

Weil die Kontaktaufnahme online funktioniert, brauchen Sie keinen Termin in der Kanzlei vereinbaren, der Ihnen und Ihrem Anwalt/ Ihrer Anwältin passt, Sie brauchen sich nicht Urlaub nehmen, um mit allen Unterlagen zur Kanzlei zu fahren und dort mit Ihrem Anwalt, Ihrer Anwältin sprechen. 

Stattdessen füllen Sie einfach das Formular aus, wann Sie Zeit dafür finden, schicken es ab und bekommen den Entwurf Ihres Scheidungsantrags. 

Scheidungsantrag online ausfüllen

Der einfache, kostengünstige und stressfreie Weg zu Ihrer Scheidung. Die Scheidung über das Internet bietet hier eine einfache Möglichkeit die Scheidung günstig und schnell abzuwickeln. 

1. Schritt: Sie füllen das Scheidungsformular direkt online oder als Druckversion (PDF) aus.

2. Schritt: Wir erstellen für Sie einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten. Völlig kostenlos und unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts.

3. Schritt: Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen wollen oder nicht.

Persönlicher Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Mit uns können Sie reden. Sie erreichen Volker Stadtfeld, Fachanwalt für Familienrecht, über seine Assistenz.

Datenschutzhinweise

Ihre Anfrage wird verschlüsselt per https an unseren Server geschickt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden dürfen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

Formular ausfüllen und absenden

Füllen Sie das Formular einfach online oder als Druckversion (PDF) möglichst vollständig aus. Sie verpflichten sich zu nichts und auch fehlende Angaben können Sie nachreichen. Der Entwurf Ihres Scheidungsantrags ist garantiert kostenlos und unverbindlich. 

Scheidungsantrag bestätigen

Wir erstellen Ihnen den Entwurf für den Scheidungsantrag. Wenn die Angaben vollständig sind und Sie uns beauftragen, geht der Antrag an das zuständige Gericht.

Zustellung und Abfrage

Das für Ihre Scheidung zuständige Gericht stellt der Gegenseite den Antrag zu und überprüft die Angaben. Über unseren WebAkte-Service haben Sie jederzeit Einblick in den Status des Verfahrens.

Scheidungstermin und Scheidung

In einer mündlichen Verhandung wird über die Scheidung entschieden. Falls beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind, kann die Scheidung unter Verzicht auf das Rechtsmittel der Beschwerde sofort rechtskräftig werden. Sie sind dann endgültig geschieden.

Der Ablauf Ihrer Scheidung

Wie läuft ein Online-Scheidung ab? Hier finden Sie die Antworten.

Übersendung Ihres Scheidungsauftrages
Füllen Sie das Scheidungsformular möglichst vollständig aus. Sie können es online ausfüllen oder als Druckversion (PDF) herunterladen und per E-Mail schicken, per Post oder Fax. Wir übersenden Ihnen im Regelfall innerhalb eines Werktages einen Kostenvoranschlag und einen Antragsentwurf. per Post: Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Volker Stadtfeld Giemesstraße 1a 41564 Kaarst per Fax: 02131 9665-56 per Mail: v.stadtfeld@breuer.legal 

  • garantiert kostenlos und unverbindlich
  • fehlende Angaben sind nachreichbar
  • Sie verpflichten sich zu nichts!
Entwurf und Kostenvoranschlag
Auf der Basis Ihrer Angaben aus dem Scheidungsformular verfasst Volker Stadtfeld, Fachanwalt für Familienrecht, einen Entwurf für Ihren Scheidungsantrag. Wenn Angaben fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten zudem einen Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer Angaben. Sie können sich sicher sein, dass Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung über uns lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren bezahlen. Sie zahlen nur den niedrigsten Preis, der per Gesetz möglich ist. Sie erhalten von uns zudem eine Vollmacht per E-Mail oder Post, mit der Sie uns beauftragen. Diese senden Sie uns bitte unterschrieben zurück. Wir arbeiten bundesweit, es spielt also keine Rolle, wo Sie wohnen.

  • schnellstmögliche Bearbeitung meist innerhalb von 24 Stunden
  • Wir behalten für Sie Termine und Fristen im Blick
  • via WebAkte haben Sie jederzeit Einblick in die Akte
  • Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt
  • Keine Kanzlei kann Ihre Scheidung günstiger anbieten!
Einreichung des Antrags bei Gericht
Stimmen Sie dem Entwurf zu und beauftragen uns mit der Scheidung, reichen wir den Antrag unverzüglich beim zuständigen Gericht ein. Im besten Fall ist der Scheidungsantrag 4 Stunden nach Beauftragung beim Gericht. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterlagen vollständig sind: Sie haben die Vollmacht unterschrieben zurückgesendet, mit der Sie uns beauftragen. Zudem benötigen wir Kopien der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der gemeinsamen, minderjährigen Kinder. Falls Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden soll, benötigen wir das ausgefüllte Formular für Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe . Sind sich die Eheleute einig, sind nicht zwei Anwälte notwendig.

  • via Telefon oder Mail werden Ihre Fragen persönlich beantwortet
  • Volker Stadtfeld, Fachanwalt für Familienrecht, betreut Sie in allen Belangen rund um Ihre Scheidung
  • Sie haben jederzeit Einblick in Ihre WebAkte
Kosten für die Scheidung senken
Die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten unseres Kostenvoranschlags basieren auf dem vorläufigen Verfahrenswert. Grundlage dafür sind die Nettoeinkünfte beider Beteiligten entsprechend der persönlichen Angaben im Scheidungsantrag. Der Verfahrenswert wiederum ist die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten ist gesetzlich geregelt. Wir garantieren Ihnen, das wir nur das gesetzliche Mindesthonorar berechnen und keinen Cent mehr. Am Ende des Verfahrens setzt das Familiengericht dann den endgültigen Verfahrenswert fest, der dann auch die Anzahl der Anrechte im Versorgungsausgleich berücksichtigt, also die Rentenansprüche. Es gibt Gerichte, die den Verfahrenswert bei unstreitigen Verfahren herabsetzen. Am schnellsten und günstigsten wird die Scheidung, wenn die Ehepartner sich vorab einigen über so genannte Folgesachen wie zum Beispiel:

  • Unterhaltszahlungen
  • den Zugewinn
Das Gericht bearbeitet den Antrag
Etwa zwei Wochen nachdem Ihr Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingegangen ist und die Gerichtskosten beglichen wurden, bittet das Gericht Ihren Ehepartner schriftlich um seine Stellungnahme. Gleichzeitig werden vom Gericht Fragebögen zum Versorgungsausgleich (VA) versandt, mit dem die Teilung aller in der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge geklärt werden. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich können sie auch schon vorab ausfüllen und vorbereiten.

Die Klärung der Rentenversicherungskonten dauert in der Regel etwa sechs Monate. Für Nachfragen wird sich der Rentenversicherungsträger direkt mit Ihnen oder Ihrem Ehepartner in Verbindung setzen. Wenn das Gericht die Auskünfte der Versicherungsträger erhalten hat, bekommen Sie einen Termin für Ihre Scheidung.

Sobald wir den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, wird ein Honorarvorschuss in Höhe der Hälfte der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnet.

  • Sie erhalten von uns Unterstützung bei Fragen
  • Sie haben jederzeit Einblick in Ihre WebAkte
  • Die Rechtsanwälte der Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp stehen Ihnen auch bei Fragen jenseits des Familienrechts zur Verfügung
Ihr Scheidungstermin steht!
Wir setzen alles daran, dass Sie möglichst schnell einen Scheidungstermin bei Gericht erhalten. Beide Eheleute müssen bei diesem Termin persönlich anwesend sein und für eine schnelle Scheidung bestätigen, dass die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung gegeben sind. Das heißt: Das Trennungsjahr ist abgelaufen und beide stimmen der Scheidung zu. Der Scheidungstermin selbst dauert nur etwa 10 bis 15 Minuten und endet mit dem Scheidungsbeschluss. Sie sind – wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten und beide einen Anwalt haben – sofort rechtskräftig geschieden. Haben nicht beide Ehepartner einen Anwalt, dauert es etwa 5 bis 6 Wochen bis der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Selbstverständlich begleitet Sie einer unserer Scheidungsanwälte zu Ihrer Scheidungstermin am Gericht, ohne dass eine höhere Gebühr für Sie fällig wird. Bei größeren Entfernungen zu unserer Kanzlei in Kaarst beauftragen wir eine/n Terminsvertreter/in, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

  • kurzer Gerichtstermin von wenigen Minuten
  • Begleitung durch einen Scheidungsanwalt ohne Mehrkosten
  • Wir vertreten Sie deutschlandweit vor jedem Familiengericht
Sie sind geschieden!
Der Scheidungsbeschluss (früher: das Scheidungsurteil) wird vom Gericht verfasst und uns zugestellt. Über Ihre WebAkte haben Sie jederzeit im Blick, wann dies geschieht.

Beide Ehepartner haben – wenn nicht beim Gerichtstermin auf Rechtsmittel verzichtet wurde – nun die Möglichkeit, das Dokument zu prüfen, denn mit der Zustellung beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist. In dieser Zeit haben beide Parteien noch die Möglichkeit, mit der Beschwerde den Scheidungsbeschluss anzufechten. Einen Monat nach Zustellung wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten ein Rechtsmittel einlegt.

Wir fordern nach Ablauf des Monats bei Gericht ein Rechtskraftzeugnis an und übersenden Ihnen anschließend den Scheidungsbeschluss im Original. Bitte geben Sie darauf ebenso gut Acht wie auf Ihre Geburtsurkunde, denn Sie brauchen ihn, um die Scheidung nachweisen zu können. Das ist beispielsweise notwendig, wenn Sie Ihren Namen aus der Ehe ändern wollen oder bei anderen wichtigen Behördenvorgängen. Auch um neu zu heiraten, benötigen Sie den Scheidungsbeschluss.

  • Wir unterstützen Sie vom Scheidungsantrag bis zur endgültigen Scheidung
  • Die Kanzlei Breuer, Klingen, Goldkamp berät Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts
  • Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen über die Scheidung hinaus, zum Beispiel zu Erbschaftsregelungen oder bei der Auflösung von Gesellschafterverträgen

Generelle Antworten rund um das Thema Scheidung

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